Nachhaltigkeit in Unternehmen – Lieferkettenverantwortung und ESG-Berichterstattung in der Praxis
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt entlang globaler Lieferketten nachzukommen. Dazu zählen unter anderem der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne sowie der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen. Diese Verantwortung spiegelt sich auch in der ESG-Berichterstattung wider, insbesondere im sozialen und ökologischen Bereich.